Hallo Ethan
Ganz klar ist mir das noch nicht. Auf den Plots steht VDE 879 Teil 1, also die deutsche Ausgabe der EN 55012 / CISPR 12. Dass diese als Minimum auch für Fahrzeuge vor 2003 angewendet wird, kann ich auch noch knapp verstehen, werde hier aber noch weitersuchen. Nun bringst Du aber die VDE 879 Teil 2 ins Spiel, also die EN 55025 / CISPR 25. Dies verstehe ich nicht, ausser es sei einfach nur bezogen auf die Messmethode, weil das Auto in der Halle gemessen wurde (aber nur von 30 MHz bis 1 GHz wie in 55012) und nicht auf einem Freifeldmessplatz.
Noch ein Wort zu blau und grün. Meine Vermutung geht dahin, dass blau Peak war und grün Quasipeak bei der Fail-Messung. Die Differenz der Kurven ergibt eine Aussage, wie "hart" und schmalbandig der Störer ist, respektive, wie die Impulsfrequenz in etwa ist. Wenn grün nun aber tatsächlich Quasipeak war, war die Messung nicht derart dramatisch "fail", sondern nur sehr nahe am Grenzwert mit der Wahrscheinlichkeit, dass es Betriebszustände gibt, die eine Überschreitung zur Folge haben.
Zudem ist die Limite noch mit 2 dB Toleranz geschoben, sie ginge streng genommen von 34 dBuV/m zu 45 dBuV/m. Ich gehe davon aus, dass dies auf Grund des Messverfahrens gemacht wurde.
Bei der zweiten Kurve (Pass), die Du gezeigt hast, ist dann anscheinend nur noch Peak gemessen worden, und dies mit dem Messempfänger. Damit ist dann inhärent auch Quasipeak erfüllt.
Gruss
Christoph
Nachtrag 12.12.09: Die zwei dB Unterschied sind durch die Richtlinie 72/245/EWG und 2004/104/EG selbst begründet. Dort sind die Grenzwerte gegenüber CISPR 12 auf 32dBuV/m und 43dBuV/m verkleinert worden.